9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 Markusstraße, Teilbereich 1, Dahlem

a) Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB
b) Öffentliche Auslegung des Änderungsentwurfs gem. § 13 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB -


Der Rat der Gemeinde Dahlem hat in seiner Sitzung am 13.11.2018 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 36 Markusstraße, Teilbereich 1, in Dahlem im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB zu ändern. Der Beschluss des Rates zur Änderung des Bebauungsplanes wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.

Durch die Änderung soll die rückwärtige Baugrenze für die Grundstücke Gemarkung Dahlem, Flur 29, Nr. 272 bis 274 um 1,0 m verschoben werden.
Darüber hinaus wird die überbaubare Grundstücksfläche des Flurstücks Nr. 274 unter Einbeziehung des Grundstücks Nr. 285 in süd-östlicher Richtung erweitert. Die in diesem Bereich bislang dargestellte Ausgleichsfläche wird flächengleich an anderer Stelle ausgewiesen.

Der Änderungsentwurf liegt gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

10.12. 2018 bis 11.01.2019

während der Dienststunden

  montags bis donnerstags von 07.30 Uhr  -  12.30 Uhr und von 13.00 Uhr  -  16.00 Uhr
  freitags   von 07.30 Uhr  -  12.00 Uhr

im Rathaus der Gemeinde Dahlem, Zimmer 47, Hauptstraße 23, 53949 Dahlem-Schmidtheim, öffentlich aus.

Gem. § 4 a Abs. 4 BauGB werden der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die Entwurfsunterlagen zusätzlich auf der Internetseite der Gemeinde Dahlem unter http://www.dahlem.de/Bauleitplanung veröffentlicht.
Darüber hinaus wird der o.g. Link im zentralen Portal des Landes NRW unter www.uvp-verbund.de/nw veröffentlicht.

Der von der Änderung betroffene Bereich ist in dem nachfolgenden Kartenausschnitt schraffiert dargestellt.
Gem. § 13 (3) BauGB wird daraufhingewiesen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird.

Während der Auslegungszeit können Stellungnahmen zum Planentwurf bei der Gemeinde Dahlem, Hauptstraße 23, 53949 Dahlem-Schmidtheim, schriftlich eingereicht oder dort, in Zimmer 47, zur Niederschrift erklärt werden. Die fristgemäß vorgebrachten Stellungnahmen werden geprüft und fließen in die Abwägung ein. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.


Dahlem, den 22.11.2018

Der Bürgermeister

Gez.
- Lembach -

PDF-Dokument Karte Grundstücksfläche


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