Aufhebung der Zweckbestimmungen der Ortsstraße Baasem Flur 111, Nr. 5 tw.
Bekanntmachung
Aufhebung der Zweckbestimmung der Ortsstraße
Gemarkung Baasem Flur 11, Nr. 5 tw.
Im Zuge der Flurbereinigung Baasem wurde das am nördlichen Ortsrand von Baasem gelegene Grundstück Gemarkung Baasem, Flur 11, Nr. 5 als Ortsstraße ausgewiesen.
Die vorgenannte Wegefläche dient ausschließlich als Zufahrt zum Anwesen "Hardtstraße 4". Große Teile des Grundstücks sind mit Hecken und Sträuchern bewachsen und seit vielen Jahren nicht mehr befahrbar. Insoweit ist das betroffene Teilstück der Wegeparzelle für die Allgemeinheit ohne Bedeutung.
Als Träger der Straßenbaulast beabsichtigt die Gemeinde daher, die Zweckbestimmung für die o.g. Wegefläche gem. § 58 Flurbereinigungsgesetz aufzuheben.
Gegen die beabsichtigte Aufhebung der Zweckbestimmung können in der Zeit vom
03. Dezember 2018 bis 04. März 2019
während der Dienststunden und zwar
montags bis donnerstags von 07.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
sowie freitags von 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr
im Rathaus der Gemeinde Dahlem, Schmidtheim, Hauptstraße 23, 53949 Dahlem, Zimmer 47, Einwendungen vorgebracht werden. Die fristgemäß vorgebrachten Einwendungen werden geprüft und fließen in die Abwägung ein.
Die Lage der zur Entwidmung vorgesehenen Wegefläche ist aus dem nachfolgend abgedruckten Kartenauszug ersichtlich (rot markiert).
53949 Dahlem, den 22. November 2018
Der Bürgermeister
Gez.
- Jan Lembach -