1 Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38 Freizeiteinrichtung Kronenburger See

Bekanntmachung

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38 "Freizeiteinrichtungen Kronenburger See

a) Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB
b) Öffentliche Auslegung des Änderungsentwurfs gem. § 13 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB -


Der Rat der Gemeinde Dahlem hat in seiner Sitzung am 14.02.2018 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 38 "Freizeiteinrichtungen Kronenburger See" im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB zu ändern.
Der Beschluss des Rates zur Änderung des Bebauungsplanes wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.

Durch die Änderung soll in dem als "SO - Sonstiges Sondergebiet" ausgewiesenen Bereich neben Dienstgebäuden, Gastronomie und Freizeiteinrichtungen künftig auch Ferienwohnungen zulässig sein.

Der Änderungsentwurf liegt gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

04.03.2019 bis 05.04.2019

während der Dienststunden

montags bis donnerstags von 07.30 Uhr  -  12.30 Uhr von 13.00 Uhr  -  16.00 Uhr
freitags von 07.30 Uhr  -  12.00 Uhr

im Rathaus der Gemeinde Dahlem, Zimmer 47, Hauptstraße 23, 53949 Dahlem-Schmidtheim, öffentlich aus.

Gem. § 4 a Abs. 4 BauGB werden der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die Entwurfsunterlagen zusätzlich auf der Internetseite der Gemeinde Dahlem unter http://www.dahlem.de/Bauleitplanung veröffentlicht.
Darüber hinaus wird der o.g. Link im zentralen Portal des Landes NRW unter www.uvp.verbund.de/nw veröffentlicht.

Der von der Änderung betroffene Bereich ist in dem nachfolgenden Kartenausschnitt stark umrandet dargestellt.

Gem. § 13 (3) BauGB wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird.


Während der Auslegungszeit können Stellungnahmen zum Planentwurf bei der Gemeinde Dahlem, Hauptstraße 23, 53949 Dahlem-Schmidtheim, schriftlich eingereicht oder dort, in Zimmer 47, zur Niederschrift erklärt werden. Die fristgemäß vorgebrachten Stellungnahmen werden geprüft und fließen in die Abwägung ein. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Dahlem, den 15.02.2019

Der Bürgermeister

Gez.

- Lembach -

PDF-Dokument 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38


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