Bekanntmachung Abwasserwerk Dahlem Holunderweg
BEKANNTMACHUNG
Gem. § 9 Abs. 1 Satz 2 der Entwässerungssatzung der Gemeinde Dahlem vom 14.01.1997 in der derzeit gültigen Fassung, wird öffentlich bekanntgemacht, dass die folgenden Straßen mit einer betriebsfertigen Abwasseranlage versehen sind:
Dahlem
Holunderweg (Flur 29, Flurstück 302 und 337)
Teilfläche Markusstraße (entlang der Grundstücke Flur 29, Flurstücke 308 bis 312)
Die Flächen sind in dem nachfolgenden Kartenausschnitt markiert.
Die Abwasseranlage wird im Trennsystem betrieben. Die angrenzenden Grundstückseigen-tümer sind verpflichtet, das anfallende Schmutz- und Niederschlagswasser nach einer Be-bauung den jeweils dafür bestimmten Anlagen zuzuführen.
Mit dieser Bekanntmachung wird der Anschluss- und Benutzungszwang wirksam.
53949 Dahlem, den 11.03.2019
Abwasserwerk der Gemeinde Dahlem
Der Betriebsleiter
Gez.
Jan Lembach