3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33
a) Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB
b) Öffentliche Auslegung des Änderungsentwurfs gem. § 13 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB -
Der Rat der Gemeinde Dahlem hat in seiner Sitzung am 11.09.2019 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 33 Auf der Komm in Schmidtheim im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB zu ändern.
Der Beschluss des Rates zur Änderung des Bebauungsplanes wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.
Durch die Änderung soll die für das Grundstück Gemarkung Schmidtheim, Flur 5, Nr. 352, festgesetzte westliche Baugrenze aufgehoben und um 0,5 m in westlicher Richtung verschoben werden.
Der Änderungsentwurf liegt gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
30.09.2019 bis 31.10.2019
während der Dienststunden
montags bis donnerstags von 07.30 Uhr - 12.30 Uhr von 13.00 Uhr - 16.00 Uhr
freitags von 07.30 Uhr - 12.00 Uhr
im Rathaus der Gemeinde Dahlem, Zimmer 47, Hauptstraße 23, 53949 Dahlem-Schmidtheim, öffentlich aus.
Gem. § 4 a Abs. 4 BauGB werden der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die Entwurfsunterlagen zusätzlich auf der Internetseite der Gemeinde Dahlem unter http://www.dahlem.de/Bauleitplanung veröffentlicht.
Darüber hinaus wird der o.g. Link im zentralen Portal des Landes NRW unter www.uvp.verbund.de/nw veröffentlicht.
Der von der Änderung betroffene Bereich ist in dem nachfolgenden Kartenausschnitt schraffiert dargestellt.
Gem. § 13 (3) BauGB wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird.
Während der Auslegungszeit können Stellungnahmen zum Planentwurf bei der Gemeinde Dahlem, Hauptstraße 23, 53949 Dahlem-Schmidtheim, schriftlich eingereicht oder dort, in Zimmer 47, zur Niederschrift erklärt werden. Die fristgemäß vorgebrachten Stellungnahmen werden geprüft und fließen in die Abwägung ein. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Dahlem, den 12.09.2019
Der Bürgermeister
Gez.
- Jan Lembach -