4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 Hofgasse

a) Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB
b) Öffentliche Auslegung des Änderungsentwurfs gem. § 13 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB -


Der Rat der Gemeinde Dahlem hat in seiner Sitzung am 26.06.2019 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 5 Hofgasse in Kronenburg im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB zu ändern. In der Ratssitzung vom 11.09.2019 wurde der vg. Aufstellungsbeschluss geringfügig modifiziert.
Der Beschluss des Rates zur Änderung des Bebauungsplanes wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.

Vor dem Hintergrund der geplanten Sanierung des Dorfgemeinschaftshauses mit Anbau eines Feuerwehrhauses sollen durch die Änderung des Bebauungsplanes für das Grundstück Gemarkung Kronenburg, Flur 4, Nr. 3 (Burgstraße 19)


• die Zweckbestimmung der Gemeinbedarfsfläche angepasst werden,
• die bestehenden Baugrenzen aufgehoben und auf die Grundstücksgrenze gelegt werden,
• Flachdächer zugelassen werden,
• die GRZ von 0,4 auf 0,6 erhöht werden,
• Die GFZ von 0,8 auf 0,9 erhöht werden,
• eine III-geschossige Bebauung zugelassen werden,
• die Bezugspunkte der Trau- und Firsthöhe angepasst werden,
• die bisherige Festsetzung der Stellplätze gestrichen werden.

Der Änderungsentwurf liegt gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

30.09.2019 bis 31.10.2019

während der Dienststunden

montags bis donnerstags von 07.30 Uhr  -  12.30 Uhr von 13.00 Uhr  -  16.00 Uhr
freitags von 07.30 Uhr  -  12.00 Uhr

im Rathaus der Gemeinde Dahlem, Zimmer 47, Hauptstraße 23, 53949 Dahlem-Schmidtheim, öffentlich aus.

Gem. § 4 a Abs. 4 BauGB werden der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die Entwurfsunterlagen zusätzlich auf der Internetseite der Gemeinde Dahlem unter http://www.dahlem.de/Bauleitplanung veröffentlicht.
Darüber hinaus wird der o.g. Link im zentralen Portal des Landes NRW unter www.uvp.verbund.de/nw veröffentlicht.

Der von der Änderung betroffene Bereich ist in dem nachfolgenden Kartenausschnitt schraffiert dargestellt.

Gem. § 13 (3) BauGB wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird.

Während der Auslegungszeit können Stellungnahmen zum Planentwurf bei der Gemeinde Dahlem, Hauptstraße 23, 53949 Dahlem-Schmidtheim, schriftlich eingereicht oder dort, in Zimmer 47, zur Niederschrift erklärt werden. Die fristgemäß vorgebrachten Stellungnahmen werden geprüft und fließen in die Abwägung ein. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Dahlem, den 12.09.2019

Der Bürgermeister

Gez.

- Jan Lembach -

PDF-Dokument Karte "Hofgasse"


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