Pflege der Windschutzhecken

Entlang einiger Gemeindestraßen und Wirtschaftswege im Gemeindegebiet wachsen zurzeit wieder Windschutzhecken in den öffentlichen Verkehrsbereich hinein.
Die Verpflichtung zur Pflege der Windschutzhecken liegt überwiegend bei den angrenzenden Grundstückseigentümern.   
Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht darf ich alle betroffenen Grundstückseigentümer eindringlich bitten, die Windschutzhecken möglichst umgehend auf einer Höhe von mindestens 4,50 m bis zur Grundstücksgrenze bei zuschneiden.
Die notwendigen Schnitte sollten bis zum 29. Februar des nächsten Jahres erledigt werden.

Allgemein müsste bekannt sein, das in der Zeit  vom 1. März bis 30. September Hecken, Wallhecken, Gebüsche sowie Röhricht- und Schilfbestände nicht gerodet, abgeschnitten oder zerstört werden dürfen.

Für die ordnungsgemäße Pflege der Windschutzhecken gewährt der Naturpark Nordeifel Beihilfen.
Entsprechende Anträge sollten unverzüglich bei der Gemeinde Dahlem, Frau Heck,            Tel. 02447/9555-49, eingereicht werden.

Trotz des Anreizes der Beihilfen lassen einige Grundstückseigentümer die Windschutzhecken an ihren Parzellen über Wegeseitengräben und -bankette bis in den Straßenkörper hineinwuchern.
In diesen Fällen bin ich leider gehalten, die Verpflichtung zur Heckenpflege mit Zwangsmitteln durchzusetzen. 
Ich appelliere an die Einsicht und das Verständnis der Grundstückseigentümer, auch ohne weitere Aufforderung der oftmals zeit- und arbeitsaufwendigen Verpflichtung nachzukommen.


Dahlem, 04. Oktober 2019
    
Jan Lembach
Bürgermeister

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