Die Gleichstellungsbeauftragte in der Gemeinde Dahlem


"Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin." (Grundgesetz, Artikel 3, Absatz 2)

Nach dem Landesgleichgestellungsgesetz (LGG) ist es Pflichtaufgabe aller Kommunen, Frauen zu fördern und die bestehenden Benachteiligungen von Frauen abzubauen.

Seit dem 16.11.2020 sind Rita Schmitz Gleichstellungsbeauftragte und Verena Schmidt, sowie Jasmin Kaufmann, stellv. Gleichstellungsbeauftragte der Gemeinde Dahlem und unterstützen die Gemeindeverwaltung bei der Erfüllung des Verfassungsauftrags.

Innerhalb der Gemeindeverwaltung wirken die Gleichstellungsbeauftragten bei der Erstellung und Umsetzung des Gleichstellungsplans sowie bei allen gleichstellungsrelevanten Verwaltungsentscheidungen wie

mit.

PDF-Dokument Gleichstellungsplan


PDF-Dokument Flyer Gleichstellung


PDF-Dokument Flyer Gleichstellung Sprache


Darüber hinaus engagieren sich die Gleichstellungsbeauftragten für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Dahlem bei allen gleichstellungsrelevanten Themen.

Arbeitskreise und Netzwerke:

Anlaufstellen für Frauen:

Diese Website verwendet Cookies, um Ihnen eine optimierte Nutzung der Inhalte zu ermöglichen. Weiterführende Informationen erhalten Sie in der Datenschutzerklärung.
Verstanden