Steuer- und Gebührenlandschaft 2019

Trotz des enormen Kostendrucks bleiben die Steuern und Gebühren im kommenden Jahr in einem vertretbaren Rahmen.

Die Steuer- und Gebührenfestsetzungen wurden vom Rat unserer Gemeinde Mitte diesen Monats beschlossen. Der Rat folgte damit den empfehlenden Beschlüssen des Abwasserausschusses und des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses.

Wohneigentum und die damit verbundenen Nebenkosten sind im Vergleich zu anderen Kommunen im Kreis Euskirchen auch in 2019 als bezahlbar anzusehen, wenn auch dem Kostendruck bei den gemeindlichen Einrichtungen nachgegeben werden musste und eine Steuer- wie auch Gebührenanhebung die unausbleibliche Folge ist.

Abwassergebühren

Die Gemeinde Dahlem wird weiterhin mit zu den Gemeinden im Kreis Euskirchen gehören, die mit geringen Abwassergebühren aufwarten kann. Bleibt die Jahresgrundgebühr mit 66,00 € unverändert, so muss die mengenbezogene Schmutzwassergebühr um 11 Cent von derzeit 3,41 € auf 3,52 €/m³ angehoben werden. Die Niederschlagswassergebühr wird im kommenden Jahr um lediglich 2 Cent von jetzt 0,58 € auf 0,60 €/m² angehoben. Für den Durchschnittshaushalt dürfte dies im moderaten Rahmen bleiben.

Erstaunlich ist dennoch die relativ geringe Anpassung wenn man bedenkt, dass ein immenser Kostendruck durch die Bewirtschaftungs- und Instandhaltungsaufwendungen für das rd. 75 km lange Kanalnetz in unserer Gemeinde, für die beiden Kläranlagen in Dahlem und Kronenburg sowie die topografisch bedingten 5 Pumpwerke und der 21 Regenrückhalte- und Regenüberlaufbecken auf dem gemeindlichen Abwasserwerk lastet. Insbesondere die umfangreichen Sanierungsmaßnahmen an den Kanälen in den Orten Dahlem und Schmidtheim und hier vorwiegend für die gesetzlich geforderte Fremdwasserbeseitigung fallen schwer ins Gewicht. Im Ort Schmidtheim und zwar in der Bahnhofsstraße werden Kanalsanierungsmaßnahmen in den Jahren 2019/2020 in einer Größenordnung von rd. 1,3 Mio. € notwendig. Zuvor und zwar in diesem Jahr wurden in Dahlem Sanierungsmaßnahmen von rd. 0,5 Mio. € durchgeführt. Insgesamt stehen im kommenden Jahr Investitionen für Kanäle und Kläreinrichtungen in einer Größenordnung von rd. 1,5 Mio. € an.

Abfallgebühren

Im Sommer diesen Jahres hatte der Bund der Steuerzahler der Gemeinde attestiert, dass die Gemeinde Dahlem bei den Abfallgebühren in 2017 und weiterhin auch in 2018 zu den preiswertesten Kommunen in Nordrhein-Westfalen gehört. Auch wenn eine Anhebung im kommenden Jahr wegen der gestiegenen Anlieferungskosten beim Abfallwirtschaftszentrum des Kreises sowie wegen geringer Rückstellungen zur Gebührenminderung erfolgen musste, so erhöht sich die Jahresgrundgebühr lediglich um 5,27 € und die nach dem Tonnen-Volumen für den Restmüll ausgerichtete variable Gebühr von derzeit 0,72 € um 11 Cent auf 0,83 € je Liter.

Somit sieht die Restmüllgebühr (einschließlich Jahresgrundgebühr) im kommenden Jahr wie folgt aus:

• 60-Liter Abfallbehälter 91,30 € (2018: 79,43 €)
• 80-Liter Abfallbehälter 107,90 € (2018: 93,83 €)
• 120-Liter Abfallbehälter 141,10 € (2018: 122,63 €)
• 240-Liter Abfallbehälter 240,70 € (2018: 209,03 €)

In den vorstehenden Müllgebühren ist zugleich die Bioabfallentsorgung enthalten. Auch enthalten in diesen Gebühren sind die Kosten für die Grünabfallsammelstelle auf der Dahlemer Binz, die eine breite Zustimmung bei den Bürgerinnen und Bürgern findet.

Anschlussnehmer, die eine ordnungsgemäße Eigenkompostierung auf ihrem Grundstück betreiben, erhalten auf diese Gebühr im Jahr 2019 einen Gebührenabschlag von 25,80 €.

Arbeitsauftrag für die Neuausrichtung der künftigen Abfuhrsysteme

Der Rat folgt in seiner letzten Sitzung diesen Jahres dem Vorschlag der Verwaltung für eine Neuausrichtung der künftigen Sammel- und Abfuhrsysteme und zwar einmal für eine Abkehr von der Straßenabfuhr des Sperrmülls zu festen Terminen hin zu einer flexiblen und bedarfsorientierten Abfuhr des Sperrmülls ab Grundstück und ferner einbezogen auch eine sog. "Expressabholung" innerhalb weniger Tage wenn dies vom Bürger gewünscht wird. Zum anderen könnte als Grundlage für eine höhere Gebührengerechtigkeit auch die Einführung eines Abfallbehälter-Identifikationssystems für eine Gebührenerhebung nach der Leerungshäufigkeit der Tonnen und der Tonnengrößen für die Restmüll- und Bioabfallentsorgung stehen. Der Rat erteilte hierfür die entsprechenden Arbeitsaufträge. Ziel ist in diesem Zusammenhang auch ein einheitliches Sammel- und Abfuhrsystem gemeinsam mit den 9 auf dem Abfallsektor interkommunal zusammenarbeitenden Kommunen im Kreis und zwar für die anstehende Neuausschreibung der Sammel- und Transportverträge ab 01.01.2022. Nach dem Willen des Rates wird eine vorzeitige Einführung moderner Abfuhrsysteme, z.B. bereits ab dem Jahre 2020, nicht ausgeschlossen.


Winterdienstgebühren

Wegen der hohen Kosten in den vergangenen Winterperioden und der zwischenzeitlich weitgehend aufgezehrten gebührenmindernden Rückstellungsbeträge wurde eine Gebührenanpassung im kommenden Jahre unvermeidlich. Die Winterdienstgebühr für das Jahr 2019 wurde nunmehr neu auf 1,56 € je maßgeblicher Straßenfrontlänge festgesetzt.
Für Eigentümer eines Grundstücks durchschnittlicher Größe erhöhen sich die Winterdienstgebühren bei einer Straßenfront von 25 Metern somit um 17,00 €.


Steuerhebesätze

Im kommenden Jahr wird die Gemeinde Dahlem auch weiterhin zu den Kommunen mit niedrigen Steuersätzen bei Gewerbe- und Grundsteuer im Kreis gehören.

Mit Blick auf ihre Finanzsituation war die Gemeinde jedoch gehalten, die Anhebung bei der Grundsteuer B von 475 v.H. auf 495 v.H. (+ 4,21 %) und bei der Gewerbesteuer von 435 v.H. auf 445 v.H. (+ 2,30 %) vorzunehmen. Auch bei der Grundsteuer A wurde eine Steigerung des Hebesatzes auf nunmehr neu 390 v.H. festgelegt.

Im Durchschnitt besteht derzeit bei den Kommunen im Kreis Euskirchen bei der Gewerbesteuer ein Hebesatz von 476 v.H. Bei der Grundsteuer B besteht sogar im Kreis ein noch viel höherer Durchschnittshebesatz von 553 v.H. und bei der Grundsteuer A besteht ein Hebesatz im Durchschnitt von 412 v.H. Den Presseberichten zufolge ist ein weiterer Anstieg der Hebesätze bei verschiedenen anderen Kommunen im Kreis Euskirchen vorgesehen.

Unter Ortsrecht, Satzungen sind die satzungsmäßigen Veränderungen für die Steuern und weiteren Abgaben des kommenden Jahres zu entnehmen.

Bildrecht: Fotolia

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