Geringe Anhebung von Steuern und Abgaben 2021

In den letzten Sitzungen des Hauptausschusses und des Gemeinderates im Dezember wurden zur Vorbereitung des Gemeindehaushaltes die wichtigsten Steuern und Abgaben diskutiert und beschlossen. Größere Erhöhungen haben die Bürgerinnen und Bürger nicht zu erwarten.   
 
Die Winterdienstgebühren können unverändert bei 1,76 € pro Meter Straßenfront bleiben, obschon die Gebühr nicht nur die Aufwendungen der laufenden Periode, sondern auch Unterdeckungen aus Vorjahren abdecken muss.

Sehr positiv hat sich bei der Abfallentsorgung das neue Gebührensystem seit Anfang 2020 in der Gemeinde ausgewirkt. Die individuelle Auswahl bei der Restmülltonne zwischen 13 Pflichtleerungen und höchstens 26 Leerungen im Jahr mit entsprechender Gebührenerhebung hat im Jahr 2020 zu einer deutlichen Reduzierung des Restmüllaufkommens geführt. Damit trägt das "neue" System über eine verbesserte Mülltrennung nicht nur zur nachhaltigen Entwicklung bei, sondern erspart vielen Haushalten auch Entsorgungsgebühren. Die Bürgerinnen und Bürger haben auch im Rahmen des sog. Änderungsdienstes häufig von der Möglichkeit Gebrauch gemacht,  bei den Restmüllgefäßen auf kleiner dimensionierte Mülltonnen zu wechseln, wodurch auch eine Gebührenentlastung  zu erzielen ist. 
Aufgrund gestiegener Deponiegebühren des Kreises Euskirchen und anderer gebührenrelevanter Einflussfaktoren sind jedoch in 2021 bei den gemeindlichen Abfallgebühren Kostensteigerungen unvermeidlich. Vor allem im Bereich der Grünabfallentsorgung ist die Steigerung der Deponiergebühren erheblich. Aber die Gemeinde wird die vorbildliche Grünabfallentsorgung am Sammelplatz von März bis November natürlich weiter fortführen. Aufgrund der ehrenamtlichen Betreuung der Ratsmitglieder fallen für dieses Angebot weiterhin keine Personalkosten an.
 
Bei den Abwassergebühren wird es in 2021 eine angemessene Steigerung geben. Die Schmutzwassergebühr steigt von 3,61 € je cbm Frischwasser auf 3,73 €. Bedingt durch die umfangreich vorzunehmenden Fremdwassersanierungsmaßnahmen der letzten Jahre ist es unvermeidbar, die Niederschlagswassergebühr ab dem Jahr 2021 anzuheben. Diese  beträgt dann 0,86 € je qm versiegelter Fläche. 
    
Bei der Grundsteuer und der Gewerbesteuer folgt die Gemeinde Dahlem auch 2021 den Entwicklungen im Land NRW.
Mit einem Hebesatz bei der Grundsteuer A von 430 % liegt Dahlem weiterhin unter dem Durchschnitt im Kreis Euskirchen. Auch die Grundsteuer B, relevant für die Hauseigentümer, liegt mit 530 % deutlich unter dem Kreisdurchschnitt, nur 2 Kommunen erheben eine geringere Grundsteuer.
Unternehmerfreundlich bleibt die Gewerbesteuer mit 480 % für die Unternehmen in der Gemeinde Dahlem. 
 
Damit bleiben die Steuern und Abgaben auch 2021 deutlich unter dem Durchschnitt im Land NRW und im Kreis Euskirchen. Hervorzuheben ist, dass auch der neue Gemeinderat bei diesen Entscheidungen mit der Einstimmigkeit der vier Fraktionen und des Einzelbewerbers entschieden hat.



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