Informationen zur Bundestagswahl am 26. September 2021

Verehrte Bürgerinnen und Bürger,

die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag findet am kommenden Sonntag, 26. September 2021, statt.

Rund 60,4 Millionen Deutsche sind bei der Bundestagswahl walberechtigt, davon 31,2 Millionen Frauen und 29,2 Millionen Männer. Zum ersten Mal dürfen unter Berücksichtigung der Altersgrenze (18 Jahre) die sogenannten Erstwähler an der Bundestagswahl teilnehmen. Es handelt sich um 2,8 Millionen Bürger*innen, welche zwischen dem 25. September 1999 und dem 26. September 2003 geboren sind. 

In der Gemeinde Dahlem sind 3.419 Bürgerinnen und Bürger zur Wahl aufgerufen; hiervon Erstwähler 149.

Wie auch bundesweit festzustellen ist, entwickelt sich der Trend verstärkt von der Urnenwahl hin zur Briefwahl. 

Am Wahltag werden in unserer Gemeinde rd. 45 Bürgerinnen und Bürger als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer im Einsatz sein. Sie sorgen in den Wahlräumen unserer 6 Orte für einen reibungslosen Ablauf der Wahl nebst der sich anschließenden Stimmauszählung.

Die Wahlzeit dauert von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Jede/r Wahlberechtigte hat zwei Stimmen. Mit der Erststimme wählen Sie die/den von Ihnen gewünschte/n Wahlkreisabgeordnete/n. Mit Ihrer Zweitstimme entscheiden Sie über eine Landesliste, wie viele Sitze die einzelnen Parteien im Bundestag erhalten.

Alle Wahlberechtigten sind aufgerufen, von ihrem demokratischen Grundrecht Gebrauch zu machen und mitzubestimmen, wer in Deutschland Politik machen und unsere Zukunft gestalten soll. Ihre Meinung zählt.

Darum ist es wichtig: machen Sie mit bei der Wahl!

Einzelheiten über das Wahlverfahren wurden in den Mitteilungsblättern der vergangenen Wochen veröffentlicht. Diese Informationen befinden sich des Weiteren auch aktuell noch auf der Homepage, ebenfalls alles Wichtige zur Briefwahl. 

Corona-Regeln im Wahllokal (gem. der CoronaschutzVO)

Die 3 G-Regelung ist nicht anzuwenden, es gelten die AHA-Regeln.

- Tragen Sie auf den Zuwegungen sowie im Wahllokal eine medizinische Maske.
- Sofern Sie aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können, ist dies durch ein ärztliches Attest nachzuweisen.
- Halten Sie zu anderen Personen einen Mindestabstand von 1,5 m
- Machen Sie von den Desinfektionsmöglichkeiten Gebrauch.
- Bringen Sie möglichst ein eigenes Schreibgerät mit. 
- Verlassen Sie das Wahllokal unmittelbar nach der Wahlhandlung.

Auf diesem Wege sei darauf hingewiesen:
Sie erleichtern sich und dem Wahlvorstand die Stimmabgabe, wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung mitbringen.

Dahlem, 20. September 2021

Mit freundlichem Gruß

gez. Jan Lembach
Bürgermeister

© Pixabay

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