Hochwasser-Wiederaufbauplan in der Gemeinde Dahlem umfasst rund 13 Mio. €

Die Gemeinde Dahlem wurde bei der Hochwasserkatastrophe vor rund einem Jahr in den Personen- und Sachschäden deutlich weniger beeinträchtigt, als die umliegenden Städte und Gemeinden.
Für die private Wiederaufbauhilfe des Bundes und des Landes NRW haben in der Gemeinde Dahlem bisher 16 Personen einen entsprechenden Förderantrag mit insgesamt 315.000 € Fördersumme gestellt.
In den weiteren Städten und Gemeinden im Kreis Euskirchen liegen diese Zahlen zwischen der Gemeinde Blankenheim mit 49 Anträgen und 1,8 Mio. € und der Stadt Euskirchen mit 2.264 Anträgen und 61 Mio. €.
Anträge zur privaten Wiederaufbauhilfe können weiterhin bei der Bezirksregierung gestellt werden.
Umfangreiche Informationen zur Wiederaufbauhilfe stehen auf der Internetpräsentation des Landes NRW unter https://www.land.nrw/wiederaufbauhilfe
In der Gemeindeverwaltung steht Melissa Brandt zur unterstützenden Beratung gerne zur Verfügung.  

Für die Schäden an kommunalem Eigentum können die Städte und Gemeinden ebenfalls eine Förderung beantragen, wenn vorab ein entsprechender "Wiederaufbauplan" erstellt wird. In diesem Wiederaufbauplan werden alle bisher bekannten Schäden durch die Hochwasserkatastrophe zusammengefasst und die Kosten grob geschätzt.
Die Gemeindeverwaltung hat in den zurückliegenden Monaten diesen Wiederaufbauplan erstellt. Neben der engagierten Arbeiten durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller Abteilungen, haben verschiedene Planungsbüros und sachverständige Ingenieure diese umfangreiche und aufwändige Zuarbeit erledigt.
Die eigens hierfür im Rathaus beschäftigte Mitarbeiterin Melissa Brandt bündelt die zahlreichen Einzelmaßnahmen zu einem antragsreifen Wiederaufbauplan.   

Der Wiederaufbauplan der Gemeinde Dahlem umfaßt rund 13 Mio. Kosten für die Schadensbeseitigung an Gewässerläufen, an Straßen, Wegen und Brücken, an und um Gebäuden sowie an Anlagen des gemeindeeigenen Abwasserwerks.
Nach einer erfolgreichen Erstabstimmung mit der Bezirksregierung Köln hat der Gemeinderat in seiner letzten Sitzung den erforderlichen Beschluss einstimmig gefaßt. Damit kann jetzt der entsprechende Förderantrag gestellt werden.  
Für Schäden, die erst in den nächsten Monaten festgestellt werden, können die Städte und Gemeinde nach 18 Monaten einen überarbeiteten Wiederaufbauplan einreichen.

Für die Hochwasserschäden am Kronenburger See muss ein eigener Wiederaufbauplan erstellt werden, da der Zweckverband Kronenburger See mit der Gemeinde Dahlem, der Verbandsgemeinde Gerolstein sowie der Kreise Euskirchen und Vulkaneifel die Eigentümer und Betreiber sind. Und an der eigentlichen Stauanlage konnte der genaue Schaden immer noch nicht genau analysiert und in den Kosten abgeschätzt werden. Der beratende Ingenieur hat sich dabei immer wieder mit neuen Erkenntnissen auseinander zu setzen.

Der Wiederaufbau wird die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch in den nächsten Jahren intensiv beschäftigen. Bei allen geplanten Maßnahmen wird es in Zukunft aber große Unwägbarkeiten bei der Umsetzung geben. Sowohl bei den ausführenden Unternehmen wie auch bei der Materialverfügbarkeit wird es in den nächsten Monaten zu weiteren gravierenden Engpässen kommen. Dabei werden die Kosten immer unkalkulierbarer. Und dies auch vor dem Hintergrund, dass in der Eifel und an der Ahr viele zehntausend Flutschäden saniert werden müssen.

An der Kläranlage in Kronenburg entstanden durch das Hochwasser extreme Schäden. Bild: Gemeinde Dahlem

An der Kläranlage in Kronenburg entstanden durch das Hochwasser extreme Schäden. Bild: Gemeinde Dahlem



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