Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzepts 2023 bis 2028
Die Städte und Gemeinden haben nach dem Landeswassergesetz NRW die Verpflichtung, das anfallende Abwasser auf ihrem Gebiet zu beseitigen und die dazu notwendigen Anlagen (Abwasseranlagen) zu betreiben. Die Verpflichtung der Gemeinde zur Abwasserbeseitigung umfasst auch die Vorlage des Abwasserbeseitigungskonzepts.
Mit dem Abwasserbeseitigungskonzept legen die Gemeinden der zuständigen Behörde eine Übersicht über den Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung sowie über die zeitliche Abfolge und die geschätzten Kosten der erforderlichen Maßnahmen zur Errichtung, Betrieb, Erweiterung oder Anpassung der für die Abwasserbeseitigung notwendigen Anlagen vor.
Das Abwasserbeseitigungskonzept ist jeweils im Abstand von 6 Jahren zu überarbeiten und erneut vorzulegen.
In seiner letzten Sitzung hat der Abwasserausschuss des Gemeinderates diese aktuelle Version des Abwasserbeseitigungskonzeptes verabschiedet.