Tempo 30-Zonen
Im Gemeindegebiet Dahlem wurden in den letzten Jahren in allen Ortschaften abseits der Hauptverkehrsstraßen (Bundes-, Land- und Kreisstraßen) Tempo 30-Zonen ausgewiesen.
Überwiegend hat man hierbei zusammenhängende Wohnbereiche zusammengefasst.
Die Ausweisung ist durch eindeutige Beschilderung an allen Zufahrtsstraßen der Zonen kenntlich gemacht.
Bauliche Veränderung (Einengungen, Schwellen, etc.) sind für die Ausweisung als Tempo 30-Zone nicht grundsätzlich gefordert.
Stattdessen reichen Verengungen des Fahrbahnquerschnitts durch Markierung von Parkständen und Sperrflächen aus.
Diese Zonen-Geschwindigkeitsbeschränkungen kommen nur dort in Betracht, wo der Durchgangsverkehr von geringer Bedeutung ist. Sie dienen vorrangig dem Schutz der Wohnbevölkerung, insbesondere der Fußgänger und Fahrradfahrer.
In Gewerbegebieten dürfen sie daher nicht aufgestellt werden.
Was hat der Verkehrsteilnehmer nach Einrichtung der Tempo 30-Zonen besonders zu beachten?
- In Tempo 30-Zonen gilt grundsätzlich die Vorfahrtsregel "rechts vor links"!
Auf ehemaligen Vorfahrtsstraßen wurde dies für einen Zeitraum von 6 Monaten nach Änderung der Vorfahrtsregelung durch den Hinweis "Geänderte Vorfahrt, rechts vor links" nochmals verdeutlicht. - Tempo 30 bedeutet die absolute Höchstgeschwindigkeit!
Insbesondere bei Unfällen in den Zonen führt ein Überschreiten dieser Höchstgeschwindigkeit zu einer höheren Strafmaßbewertung und fast immer zu einem Mitverschulden des Fahrzeugführers. - Parken ist am Fahrbahnrand erlaubt, nicht jedoch auf Gehwegen!
Es darf in Fahrtrichtung rechts an der Bordsteinkante neben dem Gehweg geparkt werden, sofern eine restliche Fahrbahnbreite von mind. 3,05 m für den fließenden Verkehr bleibt.
Gehwege sind durch eine Abtrennung zur Fahrbahn durch Hoch- oder Tiefbord erkennbar oder werden durch einen anderen Gehwegplattenbelag von der Fahrbahn unterschieden.
In Ausnahmefällen ist der Gehweg sogar mittels Verkehrszeichen gekennzeichnet (z. B. Wohngebiet Talblick in Dahlem).
Es wird erwartet, dass insbesondere alle motorisierten Verkehrsteilnehmer die Einrichtung der Zonen beachten und dies zu mehr Sicherheit für Fußgänger, hierbei vorrangig für Kinder und ältere Menschen führt.
Dahlem, den 17. Juni 2016
Ihre Gemeindeverwaltung