Tempo 30-Zonen

Im Gemeindegebiet Dahlem wurden in den letzten Jahren in allen Ortschaften abseits der Hauptverkehrsstraßen (Bundes-, Land- und Kreisstraßen) Tempo 30-Zonen ausgewiesen.
Überwiegend hat man hierbei zusammenhängende Wohnbereiche zusammengefasst.
Die Ausweisung ist durch eindeutige Beschilderung an allen Zufahrtsstraßen der  Zonen kenntlich gemacht.

Bauliche Veränderung (Einengungen, Schwellen, etc.) sind für die Ausweisung als Tempo 30-Zone nicht grundsätzlich gefordert.
Stattdessen reichen Verengungen des Fahrbahnquerschnitts durch Markierung von Parkständen und Sperrflächen aus.
Diese Zonen-Geschwindigkeitsbeschränkungen kommen nur dort in Betracht, wo der Durchgangsverkehr von geringer Bedeutung ist. Sie dienen vorrangig dem Schutz der Wohnbevölkerung, insbesondere der Fußgänger und Fahrradfahrer.
In Gewerbegebieten dürfen  sie daher nicht aufgestellt werden.


Was hat der Verkehrsteilnehmer nach Einrichtung der Tempo 30-Zonen besonders zu beachten?

Gehwege sind durch eine Abtrennung zur Fahrbahn durch Hoch- oder Tiefbord erkennbar oder werden durch einen anderen Gehwegplattenbelag von der Fahrbahn unterschieden. 
In Ausnahmefällen ist der Gehweg sogar mittels Verkehrszeichen gekennzeichnet (z. B. Wohngebiet Talblick in Dahlem).

Es wird erwartet, dass insbesondere alle motorisierten Verkehrsteilnehmer die Einrichtung der Zonen beachten und dies zu mehr Sicherheit für Fußgänger, hierbei vorrangig für Kinder und ältere Menschen führt.    

Dahlem, den  17. Juni 2016 
Ihre Gemeindeverwaltung 



Diese Website verwendet Cookies, um Ihnen eine optimierte Nutzung der Inhalte zu ermöglichen. Weiterführende Informationen erhalten Sie in der Datenschutzerklärung.
Verstanden