Steuern und Gebühren

Bürger- und wirtschaftsfreundliches Klima

Nichts ist überzeugender als

Moderate Steuersätze bei Grund- und Gewerbesteuer sowie maßvolle Gebühren im Ver- und Entsorgungsbereich machen die Gemeinde im Vergleich zu vielen anderen Städten und Gemeinden hoch interessant.

Niedrige Steuern und Abgaben werden als wichtige Maßnahmen zur Wirtschaftsförderung in der Gemeinde verstanden.

Ein realisiertes niedriges Kostenniveau sowie dienstleistungsorientierte kommunale Ver- und Entsorgung mit einer niedrigen Kostenbelastung für Bürger und Betriebe sind vorhanden.

Hier die Zahlen, die Sie interessieren dürften:


Steuerhebesätze

 

Hebesätze
2023
Hebesätze
2024
Grundsteuer A 495 v. H. 495 v. H.
Grundsteuer B 554 v. H. 565 v. H.
Gewerbesteuer 550 v. H. 561 v. H.


Wasserversorgung

Träger der Wasserversorgungseinrichtungen ist der

Wasserverband Oleftal
Oleftalstr. 31
53940 Hellenthal

Telefon: 02482 - 9500 0

www.wv-oleftal.de


Abwasserentsorgung

Der Anschlussbeitrag an die öffentliche Abwasserentsorgung beträgt € 5,01 / qm der maßgeblichen Grundstücksfläche. Er setzt sich wie folgt zusammen:

für Schmutzwasser 70%
für Niederschlagswasser 30%

Verbrauchsgebühr beträgt je cbm Schmutzwasser ab dem Jahr 2024 = 4,69 EUR. Im Jahr 2023 waren es 4,53 EUR.

Die Niederschlagswassergebühr beträgt für jeden Quadratmeter bebauter und/oder befestigter Fläche im Jahr 2024 = 1,02 EUR. Im Jahr 2023 betrug die Gebühr 1,00 EUR.

Die Grundgebühr für das Schmutzwasser beträgt bei Hausanschlussleitungen von bebauten Grundstücken bei einer Dimension

bis 150 mm 5,50 EUR je Monat
bis 200 mm 11,00 EUR je Monat
bis 250 mm 20,00 EUR je Monat
bis 300 mm 33,00 EUR je Monat
über 300 mm 55,00 EUR je Monat

Abfallgebühren

Biologische Abfälle aus Haushaltungen (Küchenabfälle) sowie zur Kompostierung geeignete pflanzliche Abfälle (Gartenabfälle) werden getrennt von den sonstigen gewöhnlichen Hausabfällen (Restmüll) aufgenommen.

Hierneben erfolgt eine kostenfreie Entsorgung von Altglas und Altpapier sowie von recyclebaren Verpackungsabfällen.

Die Benutzungsgebühren bestehen aus einer Bereitstellungsgebühr und einer Leerungsgebühr, die sich jeweils nach dem Abfallbehältervolumen ausrichten. Für jedes für Wohn- oder sonstige Zwecke nutzbare bebaute Grundstück bzw. Wohneigentum, welches mindestens mit einer Restmülltonne ausgestattet ist, wird ab 2020 eine Bereitstellungsgebühr, welche in der Höhe vom Volumen der Restmülltonne abhängig ist, festgesetzt. In der vorgenannten Gebühr ist die Nutzung einer Biotonne grundsätzlich enthalten.

Die Bereitstellungsgebühr bei einer Restmülltonne und mindestens einer Biotonne beträgt:

2023 2024
60 ltr. 49,81 EUR 54,66 EUR
80 ltr. 66,41 EUR 72,89 EUR
120 ltr. 99,61 EUR 109,33 EUR
240 ltr. 199,23 EUR 218,66 EUR


Die Bereitstellungsgebühr bei einer Restmülltonne ohne Biotonne beträgt:

2023 2024
60 ltr. 37,76 EUR 42,20 EUR
80 ltr. 50,35 EUR 56,27 EUR
120 ltr. 75,52 EUR 84,40 EUR
240 ltr. 151,05 EUR 168,81 EUR


Die Leerungsgebühr für jede einzelne Leerung beträgt:

2023 2024
60 ltr. 2,71 EUR 2,28 EUR
80 ltr. 3,61 EUR 3,05 EUR
120 ltr. 5,42 EUR 4,57 EUR
240 ltr. 10,84 EUR  9,14 EUR

 

Für jede Restmülltonne werden 13 Pflichtleerungen (4-wöchentliche Leerung) pro Kalenderjahr veranlagt.

Bei Volumenänderungen der Restabfallgefäße ist zu beachten, dass ein Mindestvolumen von 20 ltr. pro Person vorgehalten werden muss.

Für Haushalte, in denen Personen leben, die auf die Nutzung von Windeln angewiesen sind, werden Windelsäcke zur Hälfte der Gebühr eines Restmüllsackes angeboten.

Nutzen Sie den Abfallgebührenrechner, um die Abfallgebühr selber errechnen zu können!


Straßenreinigungsgebühr (für Winterdienst)

Die Benutzungsgebühr für die Reinigung (Winterwartung) der Fahrbahnen beträgt ab dem Jahr 2024 bei einer Straße für überörtlichen und innerörtlichen Verkehr sowie für den Anliegerverkehr jährlich je Meter der maßgeblichen Grundstücksseite 2,34 Euro.


Hundesteuer

Die Hundesteuer beträgt seit dem Jahr 2024 für den:

1. Hund 75,00 EUR
2. Hund  165,00 EUR
3. Hund und jeden weiteren Hund 250,00 EUR
und bei den gefährlichen Hunden für den 
1. Hund 660,00 EUR
2. Hund 910,00 EUR
3. Hund und jeden weiteren Hund 920,00 EUR

Ihr Ansprechpartner
 Dennis Buchheim

Dennis Buchheim
Steuern, Abgaben


02447 9555 19  02447 9555 55

d.buchheim@dahlem.de

Rathaus, 1. Etage, Zimmer 20


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