Bauleitplanung

Die Bauleitplanung dient der Gemeinde als Instrument, ihre städtebauliche Entwicklung zu lenken und zu ordnen. Sie wird in einem zweistufigen Verfahren umgesetzt.

Im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung wird für das gesamte Gemeindegebiet ein Flächennutzungsplan aufgestellt. Hier wird die Art der Bodennutzung nach den absehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen dargestellt. Beim Flächennutzungsplan handelt es sich um eine grafische Darstellung des gesamten Gemeindegebietes in dem die bestehenden und künftig geplanten Nutzungen flächendeckend erkennbar sind, wie z.B. die Wohnnutzung, die gewerbliche Nutzung sowie die landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Nutzung.

Aus der vorbereitenden Bauleitplanung des Flächennutzungsplanes entwickelt die Gemeinde für räumliche Teilbereiche des Gemeindegebietes den Bebauungsplan als verbindliche Bauleitplanung. Der Bebauungsplan regelt mit seinen Festsetzungen detailliert und bodenrechtlich verbindlich die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke. Der Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Er enthält i. d. R. Festsetzungen über die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die Bauweise, die überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksflächen usw. Daneben werden im Bebauungsplan auch öffentliche und private Grünflächen und die Verkehrsflächen festgesetzt.

Für die im Zusammenhang bebauten Ortsteile der Gemeinde ohne qualifizierte Bauleitplanung (Bebauungspläne) wurden sog. Ortslagenabrundungssatzungen aufgestellt. Hierbei handelt es sich um Bereiche, die bereits in früheren Zeiten entstanden sind. Die Zulässigkeit einer Bebauung innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles richtet sich nach den Vorschriften des § 34 BauGB. Dort ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Der Bebauungsplan und die Ortslagenabrundungssatzung sind die Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen.

Durch die Änderung des Baugesetzbuches vom 13.05.2017 wurden die Regelungen der Bereitstellung von Bauleitplänen im Internet novelliert. Hiernach sind der Inhalt der öffentlichen Bekanntmachung zur Offenlage von Bauleitplänen sowie die auszulegenden Unterlagen zusätzlich in das Internet einzustellen und über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich zu machen.
Das Einstellen der Daten bei der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs erfolgt bis zum Ende der Offenlagefrist.
Bei der Bekanntmachung von Genehmigungen des Flächennutzungsplanes und seiner Änderungen sowie von Satzungsbeschlüssen für Bebauungspläne und Ortslagenabrundungssatzungen erfolgt das Einstellen der Daten dauerhaft, bis der Bauleitplan nicht mehr in Kraft oder unwirksam ist.

Nachfolgend sind die nach dem 13.05.2017 eingeleiteten Bauleitplanverfahren veröffentlicht.

Laufende Verfahren

- Bebauungsplan Nr. 42 Solarpark Schmidtheim
- Flächennutzungsplan - 31. Änderung

Abgeschlossene Verfahren

- Bebauungsplan Nr. 39 Waldpark Dahlem – 3. Änderung
- Bebauungsplan Nr. 38 Freizeiteinrichtung Kronenburger See - 1. Änderung
- Bebauungsplan Nr. 36 Markusstraße Teilbereich 1 - 10. Änderung
- Bebauungsplan Nr. 36 Markusstraße Teilbereich 1 - 11. Änderung
- Bebauungsplan Nr. 36 Markusstraße Teilbereich 1 - 12. Änderung
- Bebauungsplan Nr. 36 Markusstraße Teilbereich 1 - 13. Änderung
- Bebauungsplan Nr. 36 Markusstraße Teilbereich 1 - 8. Änderung
- Bebauungsplan Nr. 36 Markusstraße Teilbereich 1 - 9. Änderung
- Bebauungsplan Nr. 36 Markusstraße Teilbereich 2 - 1. Änderung
- Bebauungsplan Nr. 36 Markusstraße Teilbereich 2 - 2. Änderung
- Bebauungsplan Nr. 36 Markusstraße Teilbereich 2 - 3. Änderung
- Bebauungsplan Nr. 33 Auf der Komm - 2. Änderung
- Bebauungsplan Nr. 33 Auf der Komm - 3. Änderung
- Bebauungsplan Nr. 33 Auf der Komm - 4. Änderung
- Bebauungsplan Nr. 33 Auf der Komm - 5. Änderung
- Bebauungsplan Nr. 33 Auf der Komm - 6. Änderung
- Bebauungsplan Nr. 33 Auf der Komm - 7. Änderung
- Bebauungsplan Nr. 33 Auf der Komm - 8. Änderung
- Bebauungsplan Nr. 30 Auf der Menn II - Aufstellung
- Bebauungsplan Nr. 25 Auf Schieferstein - 1. Änderung
- Bebauungsplan Nr. 25 Auf Schieferstein - 2. Änderung
- Bebauungsplan Nr. 23 Hodebuschheck Kronenburg - 2. Änderung
- Bebauungsplan Nr. 16 Schänzchen / Markusstraße - 5. Änderung
- Bebauungsplan Nr. 11 Auf dem Kramer - 8. Änderung
- Bebauungsplan Nr. 9 Auf der Held - 1. Änderung
- Bebauungsplan Nr. 9 Auf der Held - 2. Änderung
- Bebauungsplan Nr. 5 Hofgasse Kronenburg - 4. Änderung
- Bebauungsplan Nr. 5 Hofgasse Kronenburg - 5. Änderung
- Bebauungsplan Nr. 5 Hofgasse Kronenburg - 6. Änderung
- Bebauungsplan Nr. 3 Dahlemer Binz - 2. Änderung
- Bebauungsplan Nr. 1 Schmidtheim - 76. Änderung
- Bebauungsplan Nr. 1 Schmidtheim - 77. Änderung
- Bebauungsplan Nr. 1 Schmidtheim - 78. Änderung
- Bebauungsplan Nr. 1 Schmidtheim - 79. Änderung
- Bebauungsplan Nr. 1 Schmidtheim - 80. Änderung
- Bebauungsplan Nr. 1 Schmidtheim - 81. Änderung
- Bebauungsplan Nr. 1 Schmidtheim - 82. Änderung
- 1. Berichtigung des FN-Planes der Gemeinde Dahlem (Neubaugebiet Auf der Menn II)
- 2. Berichtigung des FN-Planes der Gemeinde Dahlem (Neubaugebiet Auf Schieferstein)
- Ortslagenerweiterung Frauenkron - Marienstraße
Ihr Ansprechpartner
 Erwin Bungartz

Erwin Bungartz
Allgemeiner Vertreter Bürgermeister


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